Informationen für Ärzte und Kliniken


Jeder Versicherte einer gesetzlichen Kranken-versicherung hat bei geschwächter oder geschädigter Gesundheit nach dem Sozialgesetzbuch V § 40 Anspruch auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (vgl. SGB V, §40)

 

Geriatrie

Im Alter treten eine Vielzahl von Erkrankungen auf, deren Krankheitsfolgen die Teilhabe am täglichen Leben einschränken. Gemeinsam trainieren wir mit den Patienten alltagsrelevante Funktionen im senso-motorischen, neurophysiologischen oder psychosozialen Bereich, um die Mobilität und Selbstständigkeit weiterhin zu erhalten. Gerade in der Versorgung älterer Patienten kommt es auf flächendeckende und wohnortnahe Versorgung an. Die AGK Börde möchte Ihren Patienten bei einer möglichst langen Selbstständigkeit behilflich sein. Die Grund-versorgung bleibt Aufgabe des Hausarztes. Der Hausarzt erhält einen Abschlussbefund mit Empfehlungen für die weitere Therapie und Hinweise zur Sicherung des Rehabilitationserfolges.